[Amtlicher Beitrag] Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen 2026 gesucht

Die Gemeinde Zetel sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen 2026, die am 13.09.2026 und evtl. am 27.09.2026 (mögliche Stichwahl der Landrätin/des Landrates) stattfinden werden.

Ehrenamtliche, die sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer verpflichten möchten, können sich ab sofort unter www.zetel.de online melden. Insgesamt werden in der Gemeinde Zetel rund 120 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Wahlhelfer kann sein, wer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Ermittlung des Wahlergebnisses

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen (z. B. dürfen sie auch kein Zeichen tragen, das auf die eigene politische Überzeugung hinweist) und sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ausführliches Informationsmaterial. Zudem werden Schulungen für die Wahlvorstände angeboten.

Wer die Gemeinde Zetel bei den Kommunalwahlen 2026 als ehrenamtliche Wahlhelferin oder ehrenamtlicher Wahlhelfer unterstützen möchte, kann sich ab sofort online unter https://www.zetel.de/portal/seiten/anmeldung-zum-zur-wahlhelfer-in-909000191-20930.html melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit ein Erfrischungsgeld. Dessen Höhe variiert je nach Aufwand und Verantwortung.

[shariff]

Autor: Gemeinde Zetel

Gemeinde Zetel - Friesland, Jadebusen, Nordsee